Grillen im Park: Wo ist es erlaubt?
Die kurze Antwort: fast nirgendwo — außer auf ausgewiesenen Grillplätzen und Grillzonen. Wer im Park einfach den Grill anwirft, riskiert in den meisten deutschen Städten ein Bußgeld. Die gute Nachricht: Offizielle Grillplätze gibt es fast überall, und genau die findest du in unserem Grillplatz-Verzeichnis.
Die Grundregel
Grillen im öffentlichen Raum regeln die Städte und Gemeinden selbst — über Grünanlagensatzungen und Parkordnungen. Fast alle Städte folgen demselben Prinzip: Verboten, außer an ausdrücklich ausgewiesenen Stellen. Ausgewiesene Stellen erkennst du an der Beschilderung („Grillzone", „Grillplatz") oder an fest installierten Grillstellen.
Beispiele aus großen Städten
- München betreibt offizielle Grillzonen an der Isar (z. B. Flaucher) und in mehreren Parks — außerhalb davon ist Grillen verboten.
- Berlin hat das Grillen in den meisten Grünanlagen stark eingeschränkt; erlaubt ist es nur noch auf wenigen ausgewiesenen Flächen.
- Hamburg erlaubt Grillen im Stadtpark auf der großen Festwiese — in vielen anderen Anlagen nicht.
- Kleinere Städte setzen oft auf feste Grillhütten, die man beim Ordnungsamt oder Forstamt reservieren muss.
Verlass dich nicht auf Hörensagen: Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung deiner Stadt und die Beschilderung vor Ort.
Typische Bußgelder
Wildes Grillen kostet je nach Stadt und Fall meist zwischen 20 und 500 Euro — teurer wird es bei Schäden am Rasen, zurückgelassener Glut oder bei erhöhter Waldbrandgefahr. Auch auf offiziellen Plätzen gilt: Glut vollständig löschen, Müll mitnehmen.
Checkliste: legal grillen in 3 Schritten
- Platz finden: Ausgewiesenen Grillplatz in deiner Stadt suchen — hier nach Stadt filtern.
- Regeln prüfen: Beschilderung vor Ort lesen: Brennstoff (Holzkohle/Elektro), Zeiten, Reservierungspflicht.
- Sauber verlassen: Glut löschen, Asche in Aschebehälter, Müll mitnehmen.